Unser Verhaltenskodex
Verhaltenskodex
PRÄAMBEL
Eines der Hauptziele der Österreichischen Vereinigung für grabenloses Bauen und Instandhalten von Leitungen („ÖGL“)als Interessenvertretung ist die Förderung der Branche durch Einführung und Erhaltung eines qualitativ möglichst hochwertigen Leistungsstandards in der Beratung sowie des branchengemäßen Verhaltens seiner Mitglieder durch die Förderung des Wissens, der Fähigkeiten und Fertigkeiten, die diesem Zweck dienen.
Die Mitglieder der ÖGL sind
1) unabhängige, eigenverantwortliche, qualifizierte und fachlich kompetente Unternehmen und Personen, die für Wirtschaftsunternehmen, die öffentliche Verwaltung, Körperschaften öffentlichen Rechts und sonstige, auch nicht kommerzielle Institutionen professionelle Bauleistungen bereitstellen.
2) unabhängige, eigenverantwortliche, qualifizierte und fachlich kompetente Unternehmen und Personen, die als Auftraggeber bzw. Zulieferer der grabenlosen Baubranchen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor tätig sind.
Durch die Übernahme entsprechender Aufträge übernimmt der Bauunternehmer Verantwortung nicht nur für das Unternehmen des Auftraggebers, sondern für die gesamte Volkswirtschaft und damit die Verpflichtung zur Begründung und Förderung von Integrität und Kompetenz in der Berufsausübung.
Der Verband fordert von seinen Mitgliedern zur Sicherung eines hohen Leistungsstandards der gesamten Branche die Einhaltung dieser Verpflichtungen, um damit die Reputation und die öffentliche Anerkennung der Branche sowie seiner Repräsentanten zu erhalten.
Die u.a. Standesregeln sind dazu bestimmt, Mitglieder der ÖGL dabei zu unterstützen, ein auf hohem Niveau stehendes, auch berufsethischen und moralischen Grundsätzen folgendes Verhalten zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um Normen, anhand derer ein Mitglieder der ÖGL die Angemessenheit seines Verhaltens in den Beziehungen zu potentiellen Kunden, Mitarbeitern, Kollegen und Mitbewerbern, Angehörigen verwandter Berufe und der Öffentlichkeit feststellen kann.
Um höchste Qualität in der Praxis zu unterstützen, hat der Verband diese Normen korrekter Berufsausübung als Leitfaden formuliert. Von den Mitgliedern wird die Einhaltung dieser Arbeitsweisen verlangt, da diese zu einer entsprechenden Verbreitung der grabenlosen Techniken und zum gewünschten Erfolg in deren Umsetzung verhelfen.
Die Mitglieder der Österreichischen Vereinigung für grabenloses Bauen und Instandhalten von Leitungen („ÖGL“) verpflichten sich durch Ihre Mitgliedschaft zu o.g. Vereinigung die folgenden Standesregeln einzuhalten und sich diesen Vorgaben entsprechend zu verhalten.
Die Mitglieder der ÖGL verpflichten sich freiwillig zur Einhaltung der Standesregeln und unterwerfen sich in strittigen Fragen einem von ÖGL eingesetzten Ehrenschiedsgericht.
Die Prinzipien der Berufsausübung werden dem in Frage kommenden Personenkreis in geeigneter Form bekannt gegeben. Die Berufsgrundsätze und Standesregeln sind innerhalb der Mitglieder der ÖGL gewachsen und aus den Erfahrungen der Verbandsmitglieder heraus entwickelt worden. Jedem Mitglied wird empfohlen, sich vor Antritt des Gewerbes mit den für eine seriöse Berufsausübung maßgeblichen Usancen gewissenhaft auseinander zu setzen.
Die Unkenntnis der Regeln kann nicht als Entschuldigung für ein etwaiges Fehlverhalten gewertet werden.
Die Erfüllung der aus diesen Prinzipien der Berufsausübung abgeleiteten, den Mitgliedern obliegenden Pflichten kann im Falle des vom Verband zur Kenntnis gebrachten fahrlässigen Zuwiderhandelns von dessen Ehrenschiedsgericht geprüft werden.
Grundsätze
1. Sorgfaltspflicht
Die Mitglieder üben ihren Beruf gewissenhaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aus. Sie sind verpflichtet, jedes standeswidrige, insbesondere das Ansehen der Branche beeinträchtigende oder gemeinsame Interessen verletzende Verhalten zu unterlassen.
2. Fachliche Kompetenz
Die gewerblichen Mitglieder deklarieren gegenüber dem Auftraggeber jene Baubereiche, für die sie ausreichend fachlich kompetent sind, genau und übernehmen nur solche Aufträge, für deren Bearbeitung sie, ihre Mitarbeiter und/oder Kooperationspartner die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen können. Sie üben ihren Beruf mit der zu Gebote stehenden Gewissenhaftigkeit aus. Sie bieten nur Lösungen an, die dem Stand der Wissenschaft, der aktuellen Branchenentwicklung und den Bedürfnissen der Kunden in bester Weise gerecht werden. Sie unternehmen alle Anstrengungen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden ständig zu verbessern und die Vorteile dieser Verbesserung ihren Kunden uneingeschränkt zugänglich zu machen.
3. Eigenverantwortlichkeit
Die Mitglieder haben ihre beruflichen Tätigkeiten in eigener Verantwortung zu bestimmen. Die Eigenverantwortlichkeit verlangt von den Mitgliedern, dass sie sich persönlich ein Urteil bilden und ihre Entscheidungen danach ausrichten.
4. Seriosität
Die Mitglieder empfehlen ihre Dienste nur dann, wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen erwarten dürfen, dass ihre Auftragsübernahmen Vorteile für den Kunden bringen werden.
5. Integrität
Die Beziehungen der Mitglieder zu ihren Auftraggebern beruhen auf einem Vertrauensverhältnis. Gleiches gilt für die Aufrechterhaltung eines Vertragsverhältnisses. Die Mitglieder haben ihre Mitarbeiter und Angestellten zur Beachtung dieser Grundsätze anzuhalten; sie verbürgen sich für deren Verhalten.
6. Lauterer Wettbewerb und Kooperation
Die Mitglieder erbringen keine unentgeltlichen Leistungen. Bei Annahme umfassender Aufträge ist in der Regel die Beiziehung von bzw. die Kooperation mit weiteren Unternehmen meist unerlässlich. In diesem Fall garantieren die Mitglieder für die Qualität und Leistungsfähigkeit ihrer Kooperationspartner sowie für eine aufeinander abgestimmte Ausführungstätigkeit des gesamten Teams. Bei Kooperationen wird die Projektverantwortlichkeit sowie die Art und der Umfang der Zusammenarbeit gegenüber dem Kunden deklariert.
7. Werbung
Die Mitglieder verpflichten sich zu seriösem Verhalten in der Werbung und Akquisition und präsentieren ihre Qualifikationen einzig im Hinblick auf ihre tatsächlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und ihr Know-how. Ihr Marketing in eigener Sache erfolgt dabei in einer Form, die die Würde der Branche wahrt.
8. Öffentlichkeit
Im Dialog mit der Öffentlichkeit verbessern die Mitglieder das Image der grabenlosen Techniken. Ziel ist es, jenes Ansehen zu stärken, das der Leistungsfähigkeit und dem Stellenwert der Mitglieder in Wirtschaft und Gesellschaft entspricht. Die Mitglieder fördern das Vertrauen der Menschen in die grabenlosen Techniken.
9. Trendbewusstsein
Die Mitglieder sind offen für Trends und neue Strömungen innerhalb des Tiefbauwesens und der Gesellschaft und integrieren sie in ihre tägliche Arbeit als Generalunternehmer, Professionist oder Bauspezialist.
10. Kontaktadresse
Mitteilungen, die sich auf offenkundige Abweichungen von diesem Kodex der Berufsausübung beziehen, sind an das Büro der Österreichischen Vereinigung für grabenloses Bauen und Instandhalten von Leitungen („ÖGL“) Schubertring 14, 1015 Wien zu richten.

